DSGVO!? Datenschutzgrundverordnung

DSGVO so nennt sich das neueste ausgebrühte Ei aus Brüssel. DSGVO heißt Datenschutzgrundverordnung und sorgt bei Fotojournalisten und wie man in den verschiedenen Blogs auch lesen kann bei Bloggerinnen und Bloggern für erhebliche Unsicherheit. Von Bloggerinnen und Bloggern liest man z. B., dass sie ihre Blogs schließen werden. So groß ist die Verunsicherung. Auch ich habe, einige haben es vielleicht bemerkt, eine Datenschutzerklärung in meinen Blog aufgenommen, die ein Blogger für sich erstellt hat und die ich freundlicherweise von ihm übernehmen durfte. Den Bloggernamen werde ich nicht veröffentlichen, da ich nicht weiß, ob ihm das recht wäre.

Und in der Tat besonders Fotojournalisten sind in arger Not und wahrscheinlich auch mit einem Bein vor dem Kadi wenn sie Fotos von Menschen veröffentlichen und deren Einverständnis nicht vorweisen können. Wobei es hier schon wieder Unterschiede gibt. Bei sogenannten öffentlichen Veranstaltungen wie z. B. Demonstrationen, Fußballspielen oder Konzerten muss man nach bisheriger Rechtsprechung damit rechnen auf Fotos zu erscheinen die öffentlich gemacht werden. Doch wie sieht es mit Schnappschüssen aus? Hier ist der Gesetzgeber dringend gefordert nachzubessern.

Bloggerinnen und Blogger, soweit sie keine Fotojournalisten sind und Fotos von Menschen in ihren Blogs veröffentlichen, sind daher kaum betroffen. Fotos mit Menschen veröffentliche ich z. B. nicht in meinem Blog und sollte es tatsächlich mal unumgänglich sein, so habe ich, wie z. B. auf von einem Karikaturisten, dessen Karikaturen ich oftmals in meinem Blog einbringe, eine schriftliche Einverständniserklärung der Betroffenen.

Im 3. Programm des RBB gab es gestern einen kleinen Beitrag über die Unsinnigkeit dieser Verordnung. Den Link zu dem Beitrag könnt ihr HIER abrufen.

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6 Kommentare zu “DSGVO!? Datenschutzgrundverordnung

  1. WernerBln sagt:

    Na mal ein Gedanke:

    Wenn man böswillig wäre, könnte man diese Rechtsänderung im Kontext mit den Auswirkungen eines gewissen „Netzdurchsetzungsgesetzes“ evtl. und unter Umständen einfach als Zensur bezeichnen?

    😉

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    • sigurd6 sagt:

      Könnte man. Allerdings ist es mal wieder ein ausgebrütetes Ei aus Brüssel, das in der Realität kaum anzuwenden ist.

      Man könnte auch schreiben, eine völlig weltfremde Gesetzgebung. Hier reicht das deutsche Gesetz völlig aus und das sollte man denen die in Brüssel vor lauter Langeweile und Daseinsberechtigungsnachweis so etwas aushecken auch deutlich sagen.

      Wie war das mit der Gurkenkrümmung? Auch so ein Ei.

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  2. geno sagt:

    WIDERSTAND! hier mein vorschlag für ein „impressum“

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