Renate Künast ist nun nicht gerade das, was ich eine sympathische Politikerin nennen würde. Doch hat sie, wie jeder andere Mensch, das Recht mit Respekt behandelt zu werden.
Doch das sehen die Richter oder Richterinnen des Berliner Landgerichts etwas anders und eigentlich kritisiere ich gefällte Urteile, im Namen des Volkes, nicht. Doch hier kann nicht im Namen des Volkes geurteilt worden sein. Und ich frage mich, wie man solch ein Urteil überhaupt sprechen kann und wie die Richter bzw. Richterinnen es plausibel erklären können.
Renate Künast wurde wohl auf Facebook als „Drecks F****“ betitelt. Ich weigere, mich entgegen der weitläufigen Handhabung der Tageszeitungen den Begriff hier auszuschreiben. Dagegen hatte sie, wie ich finde völlig zurecht, geklagt.
Doch wie entscheidet das Berliner Landgericht? „Der Kommentar Drecks F**** bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“. So, das muss man dann erst einmal sacken lassen. So ungeheuerlich finde ich diese Begründung. Oder anders geschrieben, es ist eine saftige Ohrfeige für alle Frauen, die man nun wohl mit richterlichem Segen so betiteln darf.
Frau Künast legt wohl Berufung vor dem Kammergericht ein. Und man kann nur hoffen, dass dort dann im Namen des Volkes Recht gesprochen wird.
Und was maeinst, was passiert, wenn ein Angeklagter eine Richterin so betiteln würde?
Teile der Richterschaft haben sie nicht mehr alle.
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Der würde eine mächtige Strafe aufgebrummt bekommen.
Und zum 2. Absatz, so deutlich wollte ich es nicht schreiben.
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Es ist das Problem der Berufsrichterschaft; einmal im Amt, nahezu Narrenfreiheit.
Da lob ich das amerikanische System, in dem Richter teilweise von den Bürgern alle Jahre wieder gewählt werden.
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Es ist ja nicht alles schlecht, in den USA. 😀
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