Moment mal: Zurück in die 1960er Jahre?

Heute können sich nur noch die Älteren unter uns daran erinnern, dass es in der Bundesrepublik mal einen Paragraphen 175 gab. Im Volksmund der „Schwulenparagraph“ genannt.

Im Jahr 2020 könnte man davon ausgehen, dass die meisten gegenüber Menschen die nicht Hetero sind, weitaus aufgeschlossener reagieren. Leider scheint das Gegenteil der Fall. In den letzten Jahren gab es immer wieder Übergriffe gegen Schwule und Lesben. Das auch in Berlin, in einer Stadt, die als aufgeschlossen galt.

Nun hat auch Friedrich Merz einen rausgehauen und ich frage mich, was beim ihm schiefgelaufen sein könnte. In einem Videointerview mit der „BILD“ hatte der Kandidat zum CDU-Vorsitz auf die Frage, ob er Vorbehalte gegen einen schwulen Bundeskanzler hätte, erst mit „Nein“ geantwortet. Jedoch kam dann etwas von ihm nach, da glaubt man sich verhört zu haben.

„Die sexuelle Orientierung geht die Öffentlichkeit nichts an, solange sich das im Rahmen der Gesetze bewegt und solange es nicht Kinder betrifft. An der Stelle ist für mich allerdings eine absolute Grenze erreicht“, äußerte sich F. Merz.

Wow jeder weiß wohl, oder kann sich denken, auf wen die Frage nach einem schwulen Kanzler gemeint war. Da finde ich solch einen Nachsatz, freundlich geschrieben, sehr merkwürdig. Auch wenn der gemeinte J. Spahn sich eindeutig für den Gegenkandidaten A. Laschet einsetzt, ist diese Äußerung gelinde geschrieben, eine Frechheit.

Vielleicht sollte sich die CDU nun fragen ob sie einen ewig gestrigen als CDU-Vorsitzenden haben möchten.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Meinung.

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