Die Anwälte von D. Trump und er werden nicht müde zu behaupten, dass es Wahlbetrug mit Stimmen von Toten gab.
Das halte ich durchaus für möglich. Jedoch anders als es der amtierende Präsident der USA gerne hätte. Durch sein leugnen der Covid-19 Pandemie und seinem liederlichen Umgang damit, der wahrscheinlich tausenden von US-Bürgern den Tod brachte, könnte es durchaus möglich sein, dass Bürgerinnen und Bürger per Briefwahl abstimmten und danach verstorben sind.
Interessant ist, wie man damit umgeht. Denn eine Wahlfälschung im Sinne einer Fälschung wäre das, nach meiner subjektiven Meinung, nicht.
Der arme Kerl! Gibt einfach nicht auf! Durchhalten, Junge!
Früher nannte man das glaube ich „Altersstarrsinn“!
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Der Präsident von der traurigen Gestalt. 😀
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Es ist wirklich interessant: Muss der Briefwähler am Tag der Wahl noch leben oder nicht?
Und – rein zufällig – hat der Justizminister nun die Überprüfung der Wahl einleiten lassen.
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Ob das nicht gesetzlich geregelt ist? Denn zwischen der Abgabe der Briefwahl und der Auszählung kann es tatsächlich geschehen, dass jemand verstirbt.
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Keine Ahnung, nicht mein Rechtsgebiet – aber irgendwie schon interessant.
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Kennst Du keinen Kollegen oder keine Kollegin aus den USA? Michelle Obama hat Jura studiert. Ob wir sie mal anrufen? 😀
Nur, wenn sie mein Englisch hört, denkt sie wahrscheinlich, ein Chinese ist am Telefon. 😀
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🙂 Meine Frau tritt auch in des USA auf – aber das ist einfach nicht unser Rechtsgebiet. Aber ich frage am WE mal einen Kollegen in NY
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Super, vielleicht weiß der mehr.
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Entscheidend ist dort das Datum des Poststempels auf dem Umschlag.
Ist das Datum vor Wahlende, zählt die Stimme.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wähler noch lebt.
Es spielt aber auch keine Rolle, wann der Umschlag beim Wahlamt eingeht, er kann auch Tage nach der Wahl noch eingehen, solange eben das Datum des Poststempels vor der Wahl ist (Das ist anders als in D; dort zähen nur die Unterlagen, die VOR Wahlende auch eingegangen sind)
Der Kollge meint, dass es also durchaus einmal vorkommen kann dass das Ergebnis noch zu ändern ist, allerdings in zig Jahren vielleicht einmal ein Postsack.
Er hat gelacht, dass wir hier in D so ein Interesse haben.
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Danke @rabohle jetzt wissen wir es genau. Das ist doch klar, dass wir die Wahl in den USA genau verfolgen.
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Juristisch fände ich das auch hochinteressant. Also, generell bei Wahlen.
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In Deutschland ist das sicherlich geregelt. Alles andere würde mich überraschen. Und wir haben ja auch kein Wahlrecht aus der Zeit, als die Spatzen noch Gamaschen trugen. 😀 😀
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Tod eines Wählers
Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, dass er vor dem oder am Wahltag stirbt.
Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl:
§ 39 Abs. 5 BWG
Europawahl:
§ 4 EuWG i. V. m. § 39 Abs. 5 BWG
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Dachte ich mir doch, dass das bei uns geregelt ist. Danke für die Info.
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