Das OVG* in Lüneburg (Niedersachsen) hat das Feuerwerksverbot der Corona-Verordnung gekippt. Die Richter sind der Ansicht, es sei für den Infektionsschutz nicht zwingend nötig.
Wegen des Infektionsschutzes ist es auch nicht verordnet worden. Sondern um Ärzte und Pflegepersonal der Krankenhäuser nicht durch Verletzungen nicht noch mehr zu belasten. Jedoch war auch das kein Argument für die Richter. Das Personal, das sich um diese Verletzungen kümmere, würde keine Covit-19 Patienten behandeln, war das Argument.
Manchmal muss ich tatsächlich meine Bemerkungen dazu, hinunter schlucken.
*Oberverwaltungsgericht
Ein echtes Kracherurteil
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Eben ein Knalleffekt. 😀
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