Der Gesundheitsminister j. Spahn möchte es den Arbeitgebern möglich machen, ihre Arbeitnehmer auf eine Corona-Impfung überprüfen zu können.
Die Justizministerin C. Lambrecht und der Arbeitsminister H. Heil sind dagegen, der Wirtschaftsminister P. Altmaier unterstützt das Vorhaben.
Ich finde, das ist ein heikles Thema, das man sehr genau abklopfen muss. Denn der Arbeitgeber hat in den persönlichen Angelegenheiten seiner Mitarbeiter nichts verloren. Auch ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seinem Arbeitgeber den Grund einer Erkrankung mitzuteilen. Die Krankschreibung hat dem Arbeitgeber zu genügen. Natürlich wird es in einem gut geführten Unternehmen eher der Fall sein, dass man den Grund seiner Erkrankung mitteilt, verpflichtet dazu ist man jedoch nicht.
Doch wie steht es nun mit dem Impfnachweis für den Mitarbeiter? Eine sogenannte repräsentative Umfrage ergab wohl, dass rund 2/3 der befragten dafür waren, dass der Arbeitgeber es von seinen Mitarbeitern abfragt.
Ich bin nicht ganz so eindeutig dieser Meinung. Muss jedoch zugeben, dass ich auch nicht eindeutig gegen eine Befragung der Mitarbeiter bin.
Hier stehen sich zwei Rechte gegenüber. Einerseits hat der Mitarbeiter das Recht, seine persönlichen Angelegenheiten nicht vor seinem Arbeitgeber ausbreiten zu müssen. Andererseits hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter in seinem Unternehmen bestens geschützt sind.
So nun seid ihr dran, was wiegt nun schwerer?
Ich möchte es dem Gesundheitsminister möglich machen, sich ab Oktober um seine Immobilien zu kümmern und bin gesapnnt, wann er welchen Job in der Wirtschaft übertragen bekommt.
LikeLike
Ob er darüber erfreut ist? 😀 😀
LikeLike
Eine Mitarbeiterin hat eine ansteckende Krankheit, gegen die man sich aber impfen lassen kann. Die Mitarbeiterin erzählt nichts, die Kollegen werden auch krank.
Fürsorgepflicht des Arbeitgeber?
Man will einen Mitarbeiter auf einen Auswärtseinsatz schicken; dort gilt 2G.
Weisungsbefugnis des Arbeitgebers? Kann ich ihn schicken?
Es ist schon verwunderlich, dass häufig die ihre Persönlichkeitsrechte geschützt haben wollen, die mit Selfies o.ä. auf Facebook etc. sämtliche Intimitäten unlöschbar von sich ins www schicken.
LikeGefällt 1 Person
Also gehe ich davon aus, dass Du für eine Befragung durch den Arbeitgeber bist?
LikeLike
Das ist korrekt.
Wie soll ich die übrigen Mitarbeiter sonst schützen können? Ich denke, Corona ist eine solch besondere Situation, dass auch aus Gründen der Kollegialität die Mitarbeiter untereinander Bescheid wissen sollten.
LikeLike
Nun ist der Begriff ansteckend ein sehr weitgehender. Grippe ist auch ansteckend. Und bei uns im Büro blieb niemand wegen eines Schnupfens, der auch ansteckend ist und der Arbeitgeber ihn auch mitbekommt, zu Hause.
Wobei ich auch weiterhin der Auffassung bin, dass in einem Unternehmen, da gehe ich jetzt nicht von einem Großunternehmen aus, bei dem das Verhältnis zwischen den Mitarbeitern und den Vorgesetzten, sowie unter den Mitarbeitern untereinander, in Ordnung ist, sich dahingehend ohnehin unterrichtet wird.
LikeLike
Ich habe das mal gemacht bei einer Sache, nach der in Berlin ein Fußballclub benannt ist. Das Ergebnis war teilweise Mobbing, vom sozialen Umfeld ganz zu schweigen.
LikeLike
Dann war dieses Umfeld, finde ich, alles andere als kollegial.
LikeLike
Das auf jeden Fall. Und ich habe damals auch erlebt, wie luschig das Gesundheitsamt mit der Sache umging, Stichwort Rückverfolgung. Da hatte mich zu Beginn von Corona offen gestanden nichts gewundert.
LikeLike
Bei uns ist es genau umgekehrt; wenn einer es bekommen hat, soll er lieber ein paar Tage zu Hause bleiben, als den Rest anstecken und damit dann ggfs. das gesamte Büro lahmlegen.
LikeLike
Das haben wir uns im Büro auch immer vorgenommen, doch meist blieb niemand zu Hause. Auch wenn das was ihr macht, natürlich viel vernünftiger ist. 😀
LikeLike
Ich bin dafür und würde Mitarbeiter darüber befragen. Und überhaupt… Wer bei uns arbeiten will muss sich schon einige Fragen gefallen lassen.
LikeLike
Das ist allgemein so, dass man bei Einstellungsgesprächen einige Fragen beantworten muss. Es ist jedoch auch so, dass Arbeitnehmer bei einer Einstellung nichts über ihren Gesundheitszustand sagen müssen. Frauen müssen z. B. nicht sagen, dass sie schwanger sind. Jedenfalls war das zu meiner aktiven Zeit so. Ich glaube, das hat sich bis jetzt nicht geändert.
LikeGefällt 1 Person
Das ist auch jetzt noch so, leider. Darum würde ich von vornherein keine Frauen unter 50 einstellen.
LikeGefällt 1 Person
@JanJan
Nur wenn Du so Etwas in D sagst/Schreibst, machst Du Dich hier nach dem AGG sofort schadenersatzpflichtig und zahlst dann 1-3 Monatsgehälter an die nicht genommene Bewerberin. 😉
Du musst hier sogar Stellenanzeigen auf w/m/d ausrichen, um keine Strafe zu riskieren, aich wenn man vielleicht nur eine bestimmte Personengruppe überhaupt nehmen will.
Also vorsichtig mit solchen Aussagen. 😉
LikeLike
@rabohle
Wir sind hier ja unter uns. 😀 😀
LikeLike
Aaahhhh DAS ist also die von euch immer so hoch gepriesene Demokratie und Meinungsfreiheit??? Verstehe!
Merkste was? 😎
LikeGefällt 1 Person
Moment @JanJan, da hast Du etwas falsch verstanden. @rabohle hat nur die Rechtslage erklärt. Und die ist tatsächlich genau, wie er sie beschrieben hat.
Als Arbeitgeber sollte man mit Äußerungen wie, darum würde ich von vornherein keine Frauen unter 50 einstellen., eher zurückhaltend sein. Das kann leicht als Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmerinnen ausgelegt werden.
LikeGefällt 1 Person
Eben und wenn man so was nicht mal sagen darf, hat das für mich mit Meinungsfreiheit zu tun. Ich fühle mich nun in meiner Meinungsfreiheit diskriminiert.
Sigurd, ich weiß schon wie es gemeint ist, es geht mir hier einfach nur noch ums Prinzip.
LikeGefällt 1 Person
Als Vorgesetzter befindet man sich mehr und mehr auf sehr dünnem Eis und muss, leider, genau überlegen, was man sagt.
Das war bei mir, zum Glück, noch viel einfacher.
😀
LikeGefällt 1 Person
Zum Glück habe ich keine Angestellten mehr, nicht desto trotz finde ich als Arbeitgeber sollte man durchaus das Recht haben sich seine Angestellten aussuchen zu können.
Ich hatte mich in jungen Jahren in einer Klinik beworben, erwähnte dann im Gespräch, dass ich Autist bin und bekam die Stelle daraufhin nicht. Und? War sein gutes Recht mich nicht zu nehmen. Wo ist das Problem?
LikeGefällt 1 Person
@JanJan
Nee, das ist Rechtsprechung basierend auf EU-Recht. Und ich glaube, da gehören die NL dazu 😉
LikeLike
Natürlich gehören auch die Niederlande dazu @rabohle und das Land hat sich in den letzten 20 Jahren dermaßen verändert, dass es was Vorschriften betrifft, heute noch um einiges schlimmer ist als Deutschland. Ich preise aber auch nicht immer an in welch (Meinungs)-freiem Land wir doch leben, denn ich sehe das nun mal anders. Das wollte ich damit nur zum Ausdruck bringen.
LikeGefällt 1 Person
@JanJan
Ich denke, da sind hier alle im Einklang – die Regelung ist idiotisch, auch weltfremd und greift in das Selbstbestimmungsrecht des AG ein.
Aber man muss sich nun einmal daran halten.
Wenn wir eine bestimmte Stelle besetzen, haben wir auch genaue Vorstellungen über die mögliche Person … nur schreiben oder sagen dürfen wir es nicht und wehe, man schreibt in der Ablehnung dann etwas in der Art.
LikeLike
Jap, da sind wir einer Meinung @rabohle, nur für mich persönlich ist das ziemlich schwer und unverständlich. Ich weiß nicht, ob du dich damit auskennst, aber Autisten sind eben dafür bekannt (Ausnahmen bestätigen die Regel), dass man Dinge genau beim Namen benennt und nicht lügt! Ich mache das bei anderen und ich erwarte es auch von anderen Menschen mir gegenüber. Wenn mir jemand sagt, er will mich nicht, weil ich bin zu häßlich für den Job 😁, dann ist das okay und sein gutes Recht.
LikeGefällt 1 Person
@JanJan
Ich befürchte, ich kann schon beruflich nicht immer die Wahrheit direkt dem Gegenüber sagen, da ich dann damit meiner Mandantschaft schaden könnte. Manchmal muss man eben die Klappe halten.
LikeLike
Augen auf bei der Berufswahl 😊
LikeGefällt 1 Person
🙂 Aber ich denke, dass ist in jedem Beruf so.
Der Polizist kann nicht sagen, was er denkt (jedenfalls nicht immer und zu Jedem)
Auf dem Bau wünschen sie Dir sicher alles andere, als einen guten Morgen 🙂 🙂
Ein Arzt kann nicht laut loslachen, auch wenn die Geschichte danach ist,
…. und und und
Ich finde, es ist wichtig(er), abends in den Spiegel schauen zu können
LikeLike
Jap, darum habe ich meinen früheren Beruf irgendwann an den Nagel gehängt. Ich hatte einfach keine Lust mehr nicht ich selbst sein zu dürfen.
LikeGefällt 1 Person
@rabohle 3. September 2021 um 12:15
Hätte nie gedacht, dass ich Ihnen mal zustimmen könnte, ist aber an dieser Stelle wirklich so 😉
LikeLike
Psst Werner – ich erzähle es nicht weiter.
Auch nicht, dass solche Kommentare eben genau Ihr Scheuklappen- und Schubladendenken nur unterstreicht.
Man sollte sich vielleicht einmal angewöhnen, in der Sache zu denken und zu diskutieren. Kann äußerst sinnvoll sein.
LikeLike
Das sehe ich genauso, allerdings wohl leider mit umgekehrten Vorzeichen!
LikeLike
Schon wieder eine Teil-Zustimmung („Sehe ich genauso.“) Hoffentlich wird das nicht zur Gewohnheit. 🙂
LikeLike