Jetzt geht es so langsam auf die Zielgerade. Am 26. September wird der neue Bundestag gewählt und dieser wählt dann, nach Koalitionsverhandlungen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
In der vergangenen Wochen konnten wir einen Wahlkampf erleben, der einen regelrecht aus dem Sessel gerissen hat. Was war da los, es wurde gegeifert und die Kontrahenten gingen sich fast an die Gurgel. Jeder der Kandidaten hielt Faszinierende, aufrüttelnde Reden und nun müssen wir wählen.
So nun werde ich mal realistisch. 😀
Ich habe die Veranstaltung am gestrigen Abend nicht gesehen. Um genau zu sein habe ich keine dieser komischen Wahlveranstaltungen gesehen. Schon deshalb kann ich nicht beurteilen, ob der Abend ebenso nichtssagend verlief wie eigentlich der gesamte Wahlkampf.
Ich bin ganz ehrlich, auch wenn man es hier nicht schreiben sollte, beim Kandidat der CDU/CSU habe ich immer das Gefühl, wo hat er nur seine Schultüte gelassen? Es gibt Watschn von der CSU vor dem Parteitag am Wochenende und am nächsten Tag jubelt man ihm frenetisch zu. Was für ein komisches Spiel des M. Söder.
Bei der Kandidatin der GRÜNEN? Irgendwie hab ich dazu überhaupt keine Assoziation. Ich glaube, aus dem Rennen ist sie schon seit einiger Zeit. Die GRÜNEN haben sich sozusagen selbst aus dem Rennen genommen.
Und der Kandidat der SPD? Sein Höhenflug ist mir schon fast unheimlich. Jedoch, was ich noch unheimlicher finde, ist, dass er nicht nach guter, alter Sozimanier von der eignen Partei demontiert wird. Was ist da los in der SPD? Selbst K. Kühnert und S. Esken verhalten sich ruhig.
Ich bin gespannt, wie die Wahl am 26. September ausgeht. Glaube jedoch, dass es enger werden könnte als von den Meinungsforschungsinstituten bisher vorher gesehen. Egal wir haben bereits vor 2 Wochen gewählt und schauen gelassen auf den 26. September. Und ihr?
Auch schon gewählt. 🙂
Und ich hoffe, dass diese Ar…….fürDemokratievernichtung unter 5% bleiben
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Ich denke, sie werden leider über 5 Prozent kommen.
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Steht zu befürchten bei den drei Pappnasen
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🙂 🙂
Sollten man vor den Wahllokalen in einer Dauerschleife laufen lassen.
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Ihr könnt mir echt schon fast leid tun, ich wüsste beim besten Willen nicht, wen ich davon wählen sollte.
Laschet’s Wahlkampf besteht scheinbar nur darin die Schwachstellen der anderen zu suchen, die grüne Maus ist irgendwie eher wie auf Schulausflug und Scholz? Keine Ahnung sehe ihn irgendwie immer nur, ohne dass er was sagt.
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@JanJan,
Zumindest haben wir die Qual der Wahl 🙂 🙂
Und es gibt ja auch noch Andere. 😉
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Aber nicht für die Kanzlerschaft…
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Hey, ich wähle die Partei und nicht den/ie Kanzler/in. 😉
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Ich wähle nach Gesicht 😇
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Autsch!!
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Tja, dann fallen Zwei sicherlich sofort aus. 🙂
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@JanJan
Also ich habe unsere Wahlumschläge ganz locker in den Briefkasten geknallt.
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Mit oder ohne X
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Wir müssen noch und überlegen noch… Das ist diesmal wirklich Qual der Wahl.
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Einfach die Augen zu machen und irgendetwas ankreuzen. 😀 😀
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Stimme Ihrer Wertung zu. Auch ich habe mir diese Sendung nicht angeten. Bin allerdings beim Zappen mal kurz reingeraten und das justament zu dem Zeitpunkt, wo Herr Scholz ernsthaft versucht hat darzulegen, dass der Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Osnabrück für sein Ministerium sich ja keinesfalls gegen selbiges gerichtet habe. Sein Geschwurbel lief inhaltlich darauf hinaus, dass dies doch eigentlich nur eine freundliche Amtshilfeanfrage zu der Sonderheit FIU (Zoll) war! Das war dann auch der Punkt, wo ich schleunigst den Sender gewechselt habe. In 32 Dienstjahren habe ich sowas nicht erlebt. Freundliche Anfragen zwischen Justitz / Sicherheitsbehörden laufen anders ab! Hat man einen guten informellen Draht wird erst mal angefragt, ob man zu dem Thema überhaupt was hat. Hat man was oder fehlt besagter Draht kommt die offizielle Anfrage. die dann auch zu früheren Zeiten korrekt beantwortet wurde. Davon scheint aber in diesem Staat nicht mehr ausgegangen zu werden.
Merke:
§ 105 StPO-Verfahren bei der Durchsuchung
(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.
Zur Briefwahl:
Wegen nicht unerhebliche Bedenken gegenüber dieser Wahlart habe ich die ungern erstmals vor ca. 2 Wochen bantragt, weil mein Gesunheitszustand es höchst fraglich macht, das Wahllokal persönlich aufsuchen zu können (Tagesform). Die Beantragung erfolgte online, was den Vorzug hat, dass die Bestätigung innerhalb weniger Stunden erfogte. Bin ja mal gespannt ob und wann die Unterlagen eintreffen.
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Zu der Sendung kann ich nichts schreiben. Denn wie schon geschrieben, ich habe sie, nicht einmal ausschnittsweise, gesehen.
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