Im Namen des Volkes?

Nein, nein, nein!

Das Verwaltungsgerichts Chemnitz hat entschieden, dass die Plakate der rechten Partei, III. Weg, auf denen zu lesen steht, „Hängt die Grünen“ nicht abgehängt werden müssen.

Es ist einfach unglaublich, dass solch ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen wird. Das sei an dieser Stelle mal mit aller Deutlichkeit geschrieben.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Meinung.

5 Kommentare zu “Im Namen des Volkes?

  1. rabohle sagt:

    Es wird immer verrückter bei Gerichtsentscheidungen.
    Das amerikanische Rechtssystem hat u.a. den Vorteil, dass auch Richter wieder abgewählt werden können. 😉

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  2. WernerBln sagt:

    Unglaublich, was inzwischen im Namen des Volkes an allen Fronten zusammengeurteilt wird!
    Kannte übrigens diesen unappetitlichen Verein noch gar nicht. Hab mal Google bemüht und frage mich, wie die überhaupt zur Wahl zugelassen wurden.

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