Moment mal: Überlegen ist manchmal so schwer

Da hatte der Senat von Berlin wieder einmal eine seiner mittlerweile berüchtigten grandiosen Ideen. Die Senatorin für Gesundheit, sie macht einen eher krank, hat nun auch für Berlin die 2G-Regel durchgesetzt. Oder war sie überhaupt nicht eingebunden? So genau weiß man das hier ohnehin nicht mehr.

Also gilt in Berlin nun die 2G-Regel. Das heißt, wenn sich an die 2G-Regel gehalten wird, so kann z. B. ein Restaurant voll besetzt werden. Oder eine Kneipe oder eben auch Hotels, Fitnessstudios usw.

Wie im Senat üblich wird jedoch nicht daran gedacht was das z. B. für Hotels und Restaurants, wie auch Schwimmbäder für Konsequenzen hat.

Nehmen wir mal eine Familie mit 2 Kindern. Beide Eltern sind zweimal geimpft, die Kinder jedoch unter 12 Jahre alt. Diese Familie möchte nun am Sonntag einen gemütlichen Ausflug mit anschließendem Mittagstisch in einem Restaurant machen. Nun hat der Wirt oder die Wirtin dieses Restaurants sich für die 2G-Regel entschieden. Also dürfen die Eltern rein die Kinder jedoch muss man dann wohl oder übel vor dem Restaurant festmachen. Blöd oder?

Darauf musste man die Mitglieder des Senats aber erst hinweisen. Von allein kommt da keiner drauf. Nun will man nachbessern. Doch was heißt das? Gibt es eine Ausnahmeregelung für Kinder unter 12 Jahren? Oder greift dann automatisch die 3G-Regel?

Oder sollen Familien mit Kindern unter 12 Jahren, die ja Virusträger sein könnten, völlig auf einen Restaurantbesuch verzichten?

Ach das Leben ist ganz schön kompliziert geworden. Oder es wird von überforderten Politikerinnen und Politikern komplizierter gemacht, als es sein müsste.

Aber auch der Bundesgesundheitsminister hat wieder eine seiner gefürchteten Ideen. Ungeimpfte die in Quarantäne müssen, sollen keine Lohnfortzahlung mehr bekommen. Habe ich was versäumt? Haben wir mittlerweile eine Impfpflicht? Wenn nicht frage ich mich, was dieser Gesundheitsminister für ein Demokratieverständnis hat. Gibt es keine Impfpflicht, so ist auch niemand verpflichtet, sich impfen zu lassen. Dass das nicht der weiseste Entschluss ist, sei mal dahin gestellt. Aber es ist eine persönliche Entscheidung. Möchte man es umgehen, so muss man eben das Rückgrat haben, auch vor der Wahl, und eine generelle Impfpflicht einführen.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, der bekommt dann eben eine diesbezügliche Bescheinigung seines Arztes oder wenn man da bedenken hat, eben von einem Vertrauensarzt.

Was folgt als Nächstes? Wer sich nicht gegen Grippe impfen lässt, bekommt keine Lohnfortzahlung? Wer sich beim Freizeitsport etwas bricht auch nicht? Ich weiß das ist etwas unlogisch, genau wie die Verweigerung der Lohnfortzahlung für ungeimpfte.

Update um 19:00 Uhr

Der Senat hat am Mittwoch beschlossen,  dass das erst am Dienstag verkündete    Corona-2G-Optionsmodell um Ausnahmen    für Kinder ergänzt wird. Voraussetzung  ist, dass die Kinder negativ getestet   sind. Für Kinder unter sechs Jahren und Schüler, die regelmäßig getestet wer-   den, gilt die Testpflicht nicht. 

2 Kommentare zu “Moment mal: Überlegen ist manchmal so schwer

  1. rabohle sagt:

    Bezüglich bestimmter (Risiko)Sportarten gibt es schon entsprechende Einschränkungen, was aber eher im arbeitsvertraglichen Bereich anzusiedeln ist.

    Nach meiner Kenntnis gelten die G2 Regeln aber eben nicht für Kinder unter 12. Hast Du da andere Informationen.
    Zudem gilt zu beachten, dass es in Berlin nach eminer Kenntnis den Veranstaltern und Gastronomen künftig freistehen soll, ob sie überhaupt eine 2-G-Regel anwenden. Finde ich eigentlich gar nicht schlecht, da so eben Möglichkeiten zum wirtschaftlichen Überleben eröffnet werden könnten.

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    • sigurd6 sagt:

      Ja es ist ihnen freigestellt und genau das finden viele von ihnen eben nicht gut. Weil sie wenig Lust haben, laufend Diskussionen zu führen. Und es geht in Berlin um die Kinder unter 12 Jahren. Sie sind nicht freigestellt. Genau das war heute der „große Aufreger“ und der Senat möchte darüber nochmals nachdenken.

      Siehe mein Update oben.

      Gefällt 1 Person

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