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Eines stand immer fest: Ich will nie bloggen. Was aus dem Vorsatz geworden ist, sieht man hier.
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Der Ball rollt, dieser Blog begleitet ihn. Rund, aber auch mit Ecken und Kanten. Mal sportlich, mal hinter den Kulissen, mal aus eigenen Erinnerungen. Und vielleicht spielen wir uns hier auch den einen oder anderen Ball zu?
..., Oliven liebt man erst später.
Erst, wenn man die Angst vor dem Tod verloren hat, kann man wirklich beginnen zu leben
Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt ♥
Ich mag gar nicht „Gefällt mir“ drücken 😳
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Eben die armen Beamten. 😀
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Dann müssen wir uns um diese Leute ja keine Sorgen machen – welch ein Glück… 🙂
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Das wäre ja auch noch schöner, den Büroschlaf unterbrechen und dann noch kein Geld dafür bekommen. Nein das geht gar nicht. 😈 😀
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Oh je, schon auch zu diesem Thema mal wieder der Neid auf die Beamten, natürlich ohne jegliche Berücksichtigung des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses. Da ich wenig Lust habe, hier tiefgreifende rechtliche Aufklärung zu betreiben, nur mal kurz:
Im Beamtenrecht gibt es keine „Lohnfortzahlung“, es gilt das Alimentationsprinzip. Dies bedeutet, dass bei Abwesenheit wegen Krankheit, höherer Gewalt oder eben auch staatlich verordneter Abwesenheit (Quarantäne) die Besoldung uneingeschränkt weiter läuft. Bei Krankheit bis zu dem Punkt, wo keine Genesungsaussicht besteht (Dienstunfähigkeit), dann setzt die Pension ein. Aus diesem Grund haben übrigens Beamte keinen Anspruch auf Leistungen des Sozialamtes. Da sich die Pension nach Dienstjahren berechnet, kann das bei jungen Beamten durchaus kritisch werden.
Dem gegenüber stehen natürlich diverse Pflichten, u.a. Streikverbot, politische Mäßigung, Disziplinarrecht (z.B. zusätzliche Ahndung auch bei Verurteilungen aber auch sonstigem privaten Fehlverhalten, die einen privaten Arbeitgeber nicht interessieren würden).
Wer darauf neidisch ist, dem sei gesagt, dass er sich ja jederzeit auch für die Beamtenlaufbahn hätte bewerben können. Ich kann mich jedenfalls noch gut daran erinnern, dass mich Ende 60er Mitschüler für meine Anfangsbesoldung belächelt haben, weil man damals selbst als Ungelernter am Fließband wesentlich mehr verdient hat.
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Ich kann mich jedenfalls noch gut daran erinnern, dass mich Ende 60er Mitschüler für meine Anfangsbesoldung belächelt haben, weil man damals selbst als Ungelernter am Fließband wesentlich mehr verdient hat.
Und eben wegen des geringen Gehalts wurden den Beamten ein sicherer Arbeitsplatz und sonstige Vergünstigungen geboten. Diese sind in den Jahren längst hinfällig geworden. Denn im Vergleich zu Arbeitern und Angestellten verdienen Beamte heute auch nicht weniger.
Und Neid ist es auch nicht was mich z. B. an dieser Ungleichbehandlung, auch wenn ich weiß warum dies so ist, da ich selbst Beamte in der Familie habe, stört. Auch für junge Arbeiter kann eine Lohneinbuße ernste Konsequenzen haben.
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Dazu gäbe es viel zu sagen. Ich beschränke mich mal auf die Feststellung, dass die hier thematisierte Corona-Regelung m.E. eine verfassungsrechtliche unzulässige Sauerei ist für alle Betroffenen ist. Nur die daraus hier abgeleitete Beamtendiskussion finde ich daneben.
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Das ist ja auch vollkommen in Ordnung wenn sie eine Diskussion hier daneben finden.
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